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Jährliches Dokument nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarkt- und wertpapierrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat ("Jährliches Dokument"). Zusätzlich ist das "Jährliche Dokument" bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen.
 
Die Dürkopp Adler AG hat sich für die Veröffentlichung des "Jährlichen Dokuments" auf seiner Website entschieden, um der interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu den entsprechenden Finanzdaten zu erleichtern.
 
Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG anzugebenden Informationen - die nicht mehr aktuell sein müssen - für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006.

Ad-Hoc Mitteilungen (§ 15 WpHG)
Im Berichtszeitraum sind keine Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht worden.
 
Meldungen zu Director`s Dealings (§ 15 a WpHG)
Es liegen für den Berichtszeitraum keine Meldungen vor.
 
Stimmrechtsmitteilungen ( §§ 25, 26 WpHG)
Für den Berichtszeitraum liegen keine Meldungen vor.
 
Geschäftsbericht des Dürkopp Adler Konzerns
 
Jahresabschluss der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft

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